
By Alexandra Wittmann
Mit der Zinsschrankenregelung legt der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung der Unternehmensfinanzierung vollständig neu fest. Alexandra Wittmann untersucht anhand umfassender Simulationsrechnungen, welche Wirkungen die Zinsschrankenregelung auf die davon betroffenen Unternehmen hat. Die Ergebnisse zeigen, dass eine generelle Aussage zur Wirkungsweise nicht getroffen werden kann, sondern dass diese von verschiedenen Faktoren wie unternehmerischem Risiko, Rechtsform, Abschreibungshöhe und Eigenkapitalausstattung abhängt.
Read or Download Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs: Eine modellbasierte Analyse der Zinsschrankenregelung PDF
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Klinische Psychologie im Krankenhaus
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Robert Hettlage umreißt in seinem crucial, used to be es mit dem „großen“, vernunftgesteuerten Glück auf sich hat. Dass alle Menschen nach dem Glück streben, gilt als selbstverständlich. Macht, Schönheit, Reichtum und Anerkennung stehen zwar als Ziele hoch im Kurs, bedürfen aber eines langen Atems und/oder sind schwer zu beeinflussen.
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In diesem Fall ist das Darlehen Bestandteil des notwendigen Sonderbetriebsvermögens II. 60 Die Zugehörigkeit des Darlehens zum Sonderbetriebsvermögen bedingt, dass die Zinsen für das Darlehen Zinsaufwand des Betriebs darstellen und somit bei der Ermittlung der abziehbaren Zinsaufwendungen zu berücksichtigen sind. Bei mehreren Mitunternehmern stellt sich die Frage, wie in diesem Fall die einzelnen Gesellschafter mit den nichtabziehbaren Zinsaufwendungen belastet werden sollen. Die Finanzverwaltung sieht vor, dass die nichtabziehbaren Zinsaufwendungen den einzelnen Mitunternehmern nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen sind.
15 Abs. 1 EStG. Vgl. BMF, Schr. v. 2008, BStBl. I 2008, S. 6. 1 Anwendungsbereich der Zinsabzugsbeschränkung 15 zu einer Verringerung der abziehbaren Zinsaufwendungen. Auswirkungen auf das Zinsabzugsvolumen haben dagegen alle Zinsen, die entweder Sonderbetriebseinnahmen oder Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters sind und nicht innerhalb des Betriebs durch korrespondierende Aufwendungen bzw. Erträge ausgeglichen werden. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn ein Gesellschafter seine Beteiligung an der Mitunternehmerschaft fremdfinanziert.
BFH, Beschl. v. 1974, BStBl. II 1975, S. 168, 170. Vgl. BMF, Schr. v. 2008, BStBl. I 2008, S. 718, Tz. 2. 14 2 Ausgestaltung der Zinsabzugsbeschränkung Erläuterung des Gesetzgebers53 in der Literatur jedoch davon ausgegangen, dass die engere Gewerbebetriebsdefinition in § 15 Abs. d. “55 Das Vorliegen eines Betriebs wird somit über die erwirtschafteten Einkünfte definiert. Deshalb kann ein Betrieb in unterschiedlichen Rechtsformen ausgestaltet sein. Daraus folgt auch, dass Unternehmen, die keine Gewinneinkünfte erzielen, keinen Betrieb für Zwecke der Zinsschrankenregelung unterhalten und somit nicht in den Anwendungsbereich der Regelung fallen.